Erfassung von islamfeindlichen Straftaten und Angriffen auf Moscheen
Seit 2017 werden islamfeindliche Straftaten separat im Rahmen des Themenfeldkataloges der politisch motivierten Kriminalität (PMK) erfasst. Doch die Zahlen in Antworten auf Kleine Anfragen sowie dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst (KPMD-PMK) unterscheiden sich. Zudem ist unklar, was die Bundesregierung genau unter einer Moschee versteht und welche muslimischen Einrichtungen nicht darunter fallen.