Beauftragung von externen Anwältinnen und Anwälten durch die Bundesministerien und ihre jeweiligen Behörden und Einrichtungen
Im Juli 2019 entschied das Verwaltungsgericht Köln, das Bundesamt für Verfassungsschutz müsse die Kosten für die Beauftragung externer Anwältinnen und Anwälte, welche zur Abwehr von Presseanfragen mandatiert wurden, offenlegen. Die Anfrage fragt nach entsprechenden Aufträgen aller Ministerien und deren Grundlagen.
