Ausprägung der Krisenproteste im Oktober 2022
Wir wollen wissen, ob und wie sich die Welle von Sozialprotesten entwickelt und welche von der Bundesregierung als "extremistisch" definierten Gruppierungen sich daran beteiligen.

Wir wollen wissen, ob und wie sich die Welle von Sozialprotesten entwickelt und welche von der Bundesregierung als "extremistisch" definierten Gruppierungen sich daran beteiligen.
Obwohl die rechtlich bindende Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ bereits seit 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft ist, ist bisher noch viel zu wenig zur ihrer Umsetzung geschehen.
Wir fordern, die Istanbul-Konvention unverzüglich vorbehaltlos umzusetzen und hierzu die notwendigen Strukturen zu schaffen. Hierzu gehört allen voran die Etablierung einer hochangesiedelten Koordinierungsstelle, die Entwicklung einer nationalen Gesamtstrategie und die bundesweit einheitliche Finanzierung des Gewaltschutzsystems, wie z.B. Frauenhäuser und Beratungsstellen.
Die Ampel-Koalition scheint nicht nur mit ihrem Latein am Ende. Die von der Ampel-Koalition zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges und der Sanktionen gegen Russland ergriffenen Maßnahmen zeigen einerseits, wie sehr die Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP auch in solchen Zeiten ungeniert weiterhin Klientelpolitik betreiben und anderseits ihre Unfähigkeit, ideologische Denkmuster wenigstens im Angesicht der gegenwärtigen Inflations- und Energiekrise abzulegen. Auch wenn man sich in der Koalition in Sachen Marktgläubigkeit und Wirtschaftsvorrang einig ist, versucht man sich im Kleinen aus parteitaktischen Grün-den vom Koalitionspartner abzugrenzen und Zugeständnisse nicht ohne Gegenleistung zu machen. So spielt man Opposition in der Regierung und macht das Tauschprinzip zur Handlungsmaxime.
Der Anteil befristeter, kurzer Kettenverträge in der Wissenschaft hat ein Maß erreicht, das nicht mehr vertretbar ist. Der Evaluationsbericht zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz zeigt deutlich, dass eine Verbesserung der prekären Anstellungsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen trotz anderslautender Zielsetzungen ausgeblieben ist. Die LINKE fordert u.a. wissenschaftliche und künstlerische Qualifikation auf die Promotion zu beschränken und Mindestvertragslaufzeiten anstelle von Höchstbefristungen.
Wir möchten von der Bundesregierung wissen, welche Naturschutzgebiete von ihr im Rahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit gefördert werden und in welchen dieser Schutzgebiete ihr Konflikte mit bzw. Menschenrechtsverletzungen an der hiesigen Bevölkerung bekannt sind.
Immer mehr Menschen sind in Deutschland von Vereinsamung betroffen. Insbesondere im Alter steigt die Zahl. In einer überalternden Gesellschaft ist dieser Phänomenbereich nicht zu unterschätzen. Die Anfrage hat zum Ziel, das Problembewusstsein der Bundesregierung zu eruieren und einen Dialog über Maßnahmen zur Bekämpfung von Vereinsamung anzustoßen.
Die aktuelle Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, den Kinderschutz zu stärken. Kinderschutz muss in der Praxis von Familiengerichten und Jugendämtern oberste Priorität haben. Ein erster Schritt sind hierbei Datenerhebungen, Rechtstatsachenforschung und Forschungsarbeiten zu den in der Hammer-Studie erhobenen Tatsachen.
Politische motivierte Kriminalität-rechts ist ein wichtiger Indikator für das Agieren der extremen Rechten in den Bundesrepublik. Wir erfragen die pmk-rechts Zahlen monatlich und stellen so eine regelmäßige Dokumentation sicher.
In Ministerien und im Kanzleramt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, die gleichzeitig vertraglich an Unternehmen und Verbände gebunden sind. Lobby-Gruppen können so ihre Interessen unmittelbar durchsetzen. DIE LINKE fordert eindeutige Regeln, die dies untersagen.
„Gender Budgeting“ ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen im Haushalt. Der Bundeshaushalt bildet Verteilungsverhältnisse ab und ist Ausdruck von politischen Prioritätensetzungen. DIE LINKE fordert, dass die Bundesregierung mit Beginn der Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 systematisch die Geschlechtergerechtigkeit bei der Planung und im Vollzug des Bundeshaushalts berücksichtigt.