GE zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Digitalisierung vergriffener und verwaister Werke
Es soll eine Regelung zur Beschränkung des Urheberschutzes eingeführt werden, um die Digitalisierung des kulturellen Erbes aus Bibliotheken, Museen, Archiven etc. zu nichtkommerziellen Zwecken zu ermöglichen. Diese Einschränkung gilt nur für Werke, deren Urheber oder Rechteinhaber nach einem Suchverfahren nicht aufzufinden sind oder deren Verwertung mehr als 30 Jahre zurückliegt. Für später aufgefundene Urheber wird eine Vergütung vorgehalten.