Auswirkungen des Genehmigungsvorbehalts für Wohnungsauszüge bei jungen Volljährigen
Die Möglichkeit eines Auszuges aus der elterlichen Familie wird für einen erwerbslosen jungen Menschen, der volljährig und noch nicht 25 Jahre alt ist, nach § 22 Abs. 2a SGB II, erheblich erschwert. Mit der Kleinen Anfrage sollen die Auswirkungen des Gesetzes auf die betroffenen Jugendlichen abgefragt werden, um zu demonstrieren, dass der Genehmigungsvorbehalt für Wohnungsauszüge nicht vertretbar ist.