Unfallversicherunsschutz Promovierender
Promovierende fallen nur in bestimmten Fällen unter den Schutz gesetzlicher oder berufsgenossenschaftlicher Unfallversicherungsträger, wissen dies aber häufig ebenso wenig wie ihre Hochschulen. Diese Leerstelle hat mitunter dramatische Auswirkungen. Die Bundesregierung geht bislang davon aus, dass das Problem nicht existiert.
