zum Haushaltsgesetz 2013 - Einzelplan 11 Arbeit - Arbeitsförderung
DIE LINKE fordert, der Bund soll sich weiter an den Kosten der Arbeitsförderung beteiligen. Durch willkürliche Manipulationen wurde das Existenzminimum kleingerechnet. Eine sachgerechte Ermittlung des Regelsatzes („Regelbedarfsstufe 1“) liegt bei 500 Euro für eine erwachsene Person. Höhere Ausgaben der Kommunen infolge dieser Maßnahme werden vom Bund in entsprechender Höhe kompensiert. Weiter soll zur umfassenderen Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung beigetragen werden.
