Haftung von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern ausweiten
Wie für andere Berufsgruppen üblich, sollen zukünftig auch Wirtschaftsprüfer*innen bei Fahrlässigkeit unbegrenzt haften, um Gefälligkeitstestate und unsauberes Arbeiten im Sinne von Banken oder Finanzunternehmen einzudämmen. Eine haftungsrechtliche Besserstellung gegenüber anderen Berufsgruppen wie Ärzten ist nicht zu rechtfertigen und schadet oft den Verbraucher*innen.