Änderung der Außenwirtschaftsverordnung und deren Bedeutung für Rüstungsexporte
Durch die sechste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 15.März 2016 hat die Bundesregierung Vor-Ort-Kontrollen ("Post-Shipment-Kontrollen") und den Grundsatz "Neu für Alt" bei Rüstungsexporten in die Außenwirtschaftsverordnung eingeführt. Welche Länder und welche Rüstungsgüter dabei betroffen sind, bleibt dabei im Unklaren.