Die geplante kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung
Mit der kontingentierten kurzzeitigen Beschäftigung wird für Arbeitskräfte aus Drittstaaten unabhängig von einer Qualifikation ein Arbeitsmarktzugang eingeführt, der eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von acht Monaten in einem Zeitraum von 12 Monaten bei tarifgebundenen Arbeitgebern und in Branchen, in denen ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt, zulässt. Wie die genauen Abläufe und Schutzmechanismen aussehen und zu erwartende Probleme verhindert werden sollen, ist zu fragen