Datenschutzrechtliche Bedenken beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Das Inkrafttreten des 15. Rundfunkänderungsvertrages am 01.01.2013 wird erhebliche Auswirkungen auf die Gebühreneinzugspraxis haben. Die GEZ wird zukünftig die Erhebung von Rundfunkgebühren nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt vornehmen. Für Millionen Bürger, die bislang geringere oder keine Gebühren zahlen mussten, kommt es zu Verschlechterungen. Der Vertrag birgt darüberhinaus zahlreiche datenschutzrechtliche Gefahren.
