Umsetzung der Resolution des Bundestages vom 2. Juni 2016 zur Erinnerung und zum Gedenken an den Völkermord an den Armenierinnen und Armeniern 1915 und 1916
Trotz heftiger Proteste der türkischen Regierung hat der Bundestag am 2. Juni 2016 den Antrag „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ beschlossen (Bundestagsdrucksache 18/8613). Darin werden die Massaker und Vertreibungen an den Armenier im Osmanischen Reich als Völkermord eingestuft. Es stellt sich die Frage, was die Bundesregierung seitdem zur Umsetzung der in dem Antrag genannten Forderungen getan hat.