Wohnkostenlücke 2020
Die als angemessen übernommenen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) für Hartz IV-Betroffene reichen häufig nicht. Betroffene können regelmäßig ihre Wohnkosten nicht senken, da keine bezahlbaren Alternativen zur Verfügung steht. Deshalb sparen sich Betroffene häufig die fehlenden Wohn- und Heizkosten vom Munde ab. Wir fragen nach den regionalen Unterschieden, Reformplänen sowie zu Aspekten der Rechtssicherheit der verschiedenen angewandten Methoden zur Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen.