Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall bei Beamtinnen und Beamten
Obwohl eine Reihe von Beamtinnen und Beamten des Bundes - vor allem der Polizeibehörden, aber auch anderer - in der Dienstausübung oder auf dem Weg zur Dienststelle einem Infektionsrisiko ausgesetzt waren und sich auch infiziert haben, wird eine COVID-19-Erkrankung nur in sehr seltenen Fällen als Dienstkrankheit oder -unfall anerkannt. Damit sind diese Beschäftigten schlechtergestellt als Kolleginnen, deren Erkrankung von der Unfallversicherung als dienstbezogen anerkannt wird.