Schwach- und mittelradioaktive Abfälle in den Zwischenlagern der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ)
Mit der Neuordnung der Atommüll-Entsorgung ist die staatliche Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung BGZ zuständig, die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle von den AKW-Betreibern in "endlagergerechter Verpackung" zu übernehmen. Die Anfrage will klären, wie die Umsetzung dieser neuen Regelungen verläuft.