Entzug der Betriebserlaubnis für Mahan Air und Ermitt-lungsverfahren des Zollkriminalamtes wegen Verstößen gegen das Iran-Embargo
Im Januar 2019 untersagte die Bundesregierung der iranischen Fluglinie Mahan Air die Betriebserlaubnis für Flüge von und nach Deutschland zur „Wahrung der außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschland“. Seit dem Atom-Abkommen mit Iran gibt das Zollkriminalamt auf Nachfrage von Journalisten keine Fallzahlen bezüglich Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Iran-Embargo mehr heraus.