Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht
In 21 von 28 EU-Mitgliedsstaaten existiert ein Unternehmensstrafrecht. Deutschland nimmt eine Sonderrolle ein, weil keine Gesetze zur strafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen existieren. Lediglich über das OWiG können Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden. Dies ist im Hinblick auf den "Diesel-Skandal" und die Skandale in der Finanzwirtschaft (CumEx etc.) äußerst unbefriedigend. Denn die meisten Unternehmen zahlen die OWi- Geldbußen aus der "Portokasse".