Strom-Übertragungsnetze in öffentlicher Hand bündeln nach dem Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
Der jüngste Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist ein historischer Wendepunkt, weil es Klimaschutz als Staatsziel festschreibt. Die Energiewende als wichtigster Pfeiler für das Staatsziel der Klimaneutralität kann nur gerecht und demokratisch umgesetzt werden, wenn die großen vier Strom-Übertragungsnetze nicht länger in privater Hand liegen.