Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters
Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters vorzulegen. Lobbyisten sollen sanktionsbewehrt verpflichtet sein, sich in das Register einzutragen. Aufwendungen für ihre Lobbyarbeit und deren Nutznießerinnen und Nutznießer sind darin offenzulegen. Soweit sie nicht im eigenen Interesse handeln, haben sie ihre Auftraggeberinnen und Auftraggeber und deren Aufwendungen anzuzeigen.