Aktueller Stand der Fluggastdatenspeicherung in Deutschland und der EU
Seit 2017 müssen die EU-Staaten alle Flugunternehmen verpflichten, ihren Fluggastdatenzentralstellen vorab fast alle bei ihnen vorhandenen Daten zu ihren Fluggästen, bis hin zu den Speisewünschen, zu übermitteln. Dieses System wurde verpflichtend für alle Flüge in die EU eingeführt, wird aber auch für aller inner-EU-Flüge angewendet. Der Europäische Gerichtshof hat dem 2021 einen Riegel vorgeschoben. Zeit Bilanz zu ziehen, was sich in der deutschen Anwendungspraxis seither getan hat.