Krebserregende Stoffe in Kinderspielzeugen durch Sofortmaßnahmen aus-schließen
Die EU-Spielzeugrichtline schützt Kinder nicht vor krebserregenden Stoffen in Spielzeugen, da die Grenzwerte zu lasch sind. Das Bundesamt für Risikobewertung hat festgestellt, dass die Schwelle der Unbedenklichkeit um das 1 000 bis 16 000-fache überschritten wird. Die Bundesregierung muss daher unverzüglich nationalstaatliche Maßnahmen zum Schutz der Kinder durchsetzen.