Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Umgang mit wehrdienstflüchtigen Asylsuchenden (Nachfrage zur Antwort der Bundesregie-rung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 19/27462)
Mit einem Urteil vom 19.11.2020 befand der EuGH, dass Wehrdienstflüchtlingen aus Syrien in aller Regel ein Flüchtlingsstatus - statt "nur" subsidiärem Schutz - erteilt werden muss. Das BAMF hat seit 2016 meist gegenteilig entschieden; subsidiär Schutzberechtigten wurde ein Recht auf Familiennachzug versagt. Auf BT-Drs. 19/27462 beantwortete die Bundesregierung zahlreiche Fragen zur Entscheidungspraxis des BAMF in Umsetzung des EuGH-Urteils nicht, weshalb eine Nachfrage erforderlich ist.