Informationsrechte von Verbraucherinnen und Verbraucher stärken – Behörden effektiv zur Auskunft verpflichten
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts haben Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf Informationen über rechtsverletzendes Verhalten. Ihre Rechte sind höher zu werten, als die der Unternehmen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert, dass Anwendungshindernisse in bestehenden Gesetzen beseitigt werden und die Aufsichtsbehörden proaktiv über ihre Untersuchungsergebnisse informieren.