Darstellung der Konkretisierung des PKK-Kennzeichnungsverbots im Verfassungsschutzbericht 2017
Im Verfassungsschutzbericht 2017 wird der Eindruck erweckt, die Symbole und Kennzeichen der syrisch-kurdischen Partei PYD, der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ sowie des Verbandes der Studierenden aus Kurdistan YXK seien aufgrund einer Konkretisierung des PKK-Kennzeichenverbots grundsätzlich verboten. Dies widerspricht vorangegangen Darstellungen der Bundesregierung, wonach diese Symbole nur verboten sind, wenn sie als Ersatzsymbole der PKK Verwendung finden.