Biometrie und Datenschutz nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Im August 2017 startete das Pilotprojekt „Sicherheitsbahnhof Berlin Südkreuz“, bei dem der Einsatz von Videoüberwachung mit biometrischer Gesichtserkennung als Fahndungsinstrument getestet wurde. Diese Art der Videoüberwachung nahm zu. Laut der DSGVO sind Videoüberwachungen (insbes. biometrische) im öffentlichen Raum nur in Ausnahmefällen erlaubt. Daher soll mittles dieser Kleinen Anfrage die Vereinbarkeit der biometrischen Videoüberwachung mit der DSGVO abgefragt werden.