Den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen entlassen
Die jüngsten unhaltbaren Äußerungen von Herrn Maaßen zu den verheerenden Vorgängen in Chemnitz und der rassistischen Mobilisierung sind für sich genommen schon Anlass für seine Entlassung bzw. Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach § 54 BBG, sie bilden aber nur die Spitze des Eisbergs von Verfehlungen und Pannen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), für die dessen Behördenleiter die fachliche und letztlich neben dem Bundesinnenminister auch die politische Verantwortung tragen muss.
