Die menschenrechtliche Situation in den Westbalkanstaaten
Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo und Mon-tenegro zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt, nachdem dies mit Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien bereits 2014 geschehen war. Damit gelten Asylanträge von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern der Westbalkanstaaten zunächst als prinzipiell unbegründet.