Autobahnraststätten der Tank & Rast – mittelständische Pächterstruktur und weitere Aspekte
Bei der Privatisierung der Autobahnraststätten 1998 über die Tank & Rast war ursprünglich vorgeschrieben, dass Tank & Rast maximal 10 Prozent der Raststätten selbst betreiben darf. Der Vertrag mit dieser Begrenzung wurde aber 2013 gekündigt. Deshalb stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung heute noch die mittelständische Pächterstruktur sichern will. Die Anfrage will diese und weitere Aspekte abfragen, um so negativen Folgen der Privatisierung aufzuzeigen.