Zur Kopplung von Wohnungsbau und sozialer Daseinsvorsorge im Bauplanungsrecht
Planungsparadigmen für Wohnsiedlungen, insbesondere die Komplexrichtlinie in der Stadtplanung der DDR, waren darauf ausgelegt, dass die Versorgung der Bevölkerung mit notwendiger Infrastruktur sichergestellt ist. Im Zuge der Politik des Bauen, Bauen, Bauen werden diese stadtplanerischen Errungenschaften durch Nachverdichtung, Privatisierung und mangelnde Planung abgebaut. Ziel wäre die verbindliche Wiederaufnahme bzw. Beachtung lokaler Anforderungen in Planungsrecht und -praxis.
