Mögliche rechtliche und praktische Lücken bei der Spurensicherung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt bei nicht einwilligungsfähigen Personen
Die Kleine Anfrage erfragt die Möglichkeiten zur Spurensicherung nach mutmaßlicher sexualisierter Gewalt an bewusstlosen bzw. nicht einwilligungsfähigen Personen, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten der vertraulichen Erfassung. Außerdem werden Daten bereits existierender Regelungen zur anonymen Spurensicherung abgefragt. Die Anfrage soll als Grundlage für zukünftige Forderungen nach einer rechtssicheren und opferorientierten Strafverfolgung dienen.
