Wahrung des Menschenrechts auf Familienleben während der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Am 24. Juli 2025 trat das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kraft, an dem es im Vorfeld und im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens scharfe menschenrechtliche Kritik gab. Mit der Anfrage erkundigen wir uns nach der Umsetzung, insbesondere der Härtefallregelung nach § 22 AufenthG.