Beachtung von Kinderrechten durch die Bundeswehr und bei Rüstungsexporten
Deutschland hat die verschiedenen internationalen Kinderrechtsabkommen ratifiziert. Damit hat sich die Bundesregierung verpflichtet, sowohl bei Rüstungsexporten als auch bei der Personalgewinnung für die Bundeswehr strikte Maßstäbe auch in Bezug auf den Schutz von Kindern anzulegen. Trotzdem exportiert die Bundesregierung immer noch Rüstungsgüter an Staaten in denen Kinderrechte verletzt werden und Minderjährige können bei der Bundeswehr Dienst leisten.
