Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften
Verfahrenserleichterungen dürfen nicht als Deckmantel für Liberalisierungen dienen und zur Beeinträchtigung für Umwelt- und Naturschutzstandards führen. Bereits geltendes Rechts muss konsequent angewendet und die Planungsbehörden entsprechend gestärkt werden.