Rüstungsexporte und Nullbescheide
Für Ausfuhrvorhaben, bei denen der Exporteur nicht weiß, ob Verbote oder Genehmigungspflichten gelten, können exportierende Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen so genannten "Nullbescheid" beantragen. Mit einem positiven Bescheid stellt das BAFA rechtsverbindlich fest, dass das "Ausfuhrvorhaben weder verboten noch genehmigungspflichtig ist." Damit aber ist nicht ausgeschlossen, dass das entsprechende Gut nicht eine militärische Verwendung findet.