Abschiebung von Gefährdern
Die Bundesregierung begründet Abschiebungen nach Afghanistan z. T. damit, es seien überwiegend Straftäter oder so genannte Gefährder betroffen. DIE LINKE weist auf die fehlende gesetzliche Definition des Gefährderbegriffs hin, ebenso auf die Gefahr, dass die Betroffenen in den Zielländern gefoltert werden. Wir fragen, wie viele dieser Personen in den letzten drei Jahren wohin abgeschoben wurden, und gegen wie viele von ihnen tatsächlich gerichtsfeste Beweise über Straftaten vorgelegen haben.