Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten)
Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist bis Mitte März 2018 für zwei Jahre ausgesetzt. Mit dem GE wird diese Aussetzung mit sofortiger Wirkung zurückgenommen. Es gilt dann wieder die seit Mitte 2015 gültige Rechtslage, die einen erleichterten Familiennachzug zu Flüchtlingen wie zu subsidiär Schutzberechtigten gleichermaßen vorsieht. Das ist humanitär und integrationspolitisch geboten und folgt dem international und verfassungsrechtlich verbürgten Menschenrecht auf Familienleben.