Rentenversicherung für Inhaftierte
Das BVerfG stellte mit Urteil vom 20.06.2023 fest, dass die Regelungen zur Gefangenenvergütung in NRW und BY nicht mit dem Resozialisierungsgebot vereinbar seien. Wie und in welcher Form Strafgefangene & Sicherheitsverwahrte angemessen entlohnt werden, habe der Gesetzgeber zu regeln. Fraglich ist, ob bei einer Neuregelung Inhaftierte in die gesetzliche Rentenversicherung – wie schon seit Jahren gefordert – aufgenommen werden.