Die neuen ausschließlichen Gesetzgebungskompetenzen der Länder und ihre Auswirkungen auf das geltende Bundesrecht
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 2006 wurden wesentliche Änderungen an den föderalen Gesetzgebungszuständigkeiten vorgenommen. Die Fraktion DIE LINKE. fragt in diesem Zusammenhang u. a. welche Bundesgesetze und andere Rechtsvorschriften entfallen künftig durch die Übertragung des Strafvollzugs in die ausschließliche Gesetzgebung der Länder, und welche Länder haben bislang mit welcher Intention und bis wann angekündigt, landesgesetzgeberisch tätig werden zu wollen?
