Zur Situation des Hifswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) und der aus Syrien geflüchteten Palästinenserinnen und Palästinenser
Die Versorgungslage der aus Syrien Geflüchteten in den Nachbarländern ist katastrophal. Aus Syrien geflüchtetete Palästinenserinnen und Palästinenser fallen nicht in die Zuständigkeit des UNHCR, sondern des UNRWA (Hifswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten). Darum soll - zusätzlich zu den weithin bekannten Berichten über fehlende finanzielle Mittel beim UNHCR - abgefragt werden, wie die Lage des UNRWA ist. Außerdem geht es um die besondere Stellung von Palästinenserinnen und Palästinensern bei der Beantragung von Asyl in Deutschland.
