Strafverfolgung von IS-Mitgliedern wegen Verbrechen gegen die jesidische Bevölkerungsgruppe in Shengal
Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) sieht Anzeichen dafür, dass der Islamische Staat bei seinem Angriff auf das Siedlungsgebiet der Jesiden im Irak, Shengal, einen versuchten Genozid begangen hat. Jesidische Vertreter streben eine entsprechende Verfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof an. Die Bundesregierung erklärte, dass sich für eine entsprechende Strafverfolgung durch ein unabhängiges oder internationales Gericht einsetzen würde.