Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Antiterrordatei
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher in der Antiterrordatei vorgesehene erweiterte Datennutzung für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Satz im Gesetzestext, der das sogenannte Data-Mining zur Verfolgung von Fällen des „internationalen Terrorismus“ erlaubt, verletze das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Darin fehle die dafür notwendige Voraussetzung eines „verdichteten Tatverdachtes".