Ausgestaltung des Kalifusionsvertrags vom 13. Mai 1993
Der "Kalifusionsvertrag" vom 13. Mai 1993 zwischen Treuhandanstalt, der Kali und Salz AG und der Mitteldeutschen Kali AG ist Grundlage des "Generalvertrages über die abschließende Finanzierung der ökologische Altlasten im Freistaat Thüringen". Mit diesem regelten der Bund und der Freistaat Thüringen die Finanzierung der Sanierung von Altlasten aus DDR-Zeiten in Thüringen. DIE LINKE fragt nach, welche Bundesbehörden und Personen in die Erstellung des Vertrags involviert waren.