Kennzeichnungspflicht von kleinen Drohnen und Vorratsdatenspeicherung von deren Besitzerinnen und Besitzern (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6306)
Die Bundesregierung plant neue Regelungen für private und gewerbliche Drohnen-Flüge: Flugverbotszonen, Flugprüfungen, Vorratsdatenspeicherung aller verkauften Drohnen und ihrer Besitzerinnen und Besitzer. Zukünftig soll der autonome Flug erlaubt werden. Eine entsprechende Kleine Anfrage der Linksfraktion blieb vom Verkehrsministerium weitgehend unbeantwortet, stattdessen wurden Medien und Agenturen über die geplanten Neuerungen informiert.