Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020)
Damit nach der Corona-Krise die Finanzierung ihrer Auswirkungen den Bundeshaushalt und damit die Gesellschaft nicht überlasten, sollte die Tilgung über einen längeren Zeitpunkt gestreckt werden. Dies gilt umso mehr, als dass ein zweites Hilfspaket erforderlich ist. Die Bundesregierung sieht eine Tilgung über 20 Jahre vor, wir fordern einen Tilgungsplan über 50 Jahre. Zum Vergleich: Österreich plant für die Tilgung seiner Krisenkreditlasten einen Zeitraum von 100 Jahren.