Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
Die Vorschläge der Bundesregierung zum Mieterschutz sind zu begrüßen, reichen aber bei weitem nicht aus. Damit in Zeiten, in denen Menschen zur Vermeidung von Ansteckungen zu Hause bleiben sollen, niemand sein Zuhause verliert, muss ein "Soforthilfeprogramm Bezahlbares Wohnen" aufgelegt werden: keine Kündigungen von Mieter*innen in Wohnraum und Gewerbe für mindestens sechs Monate, keine Zwangsräumungen sowie ein Erlass von Mietschulden und ein bundesweiter Mieterhöhungsstopp.