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Parlamentarische Initiativen

Gerechte Alterseinkünfte für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR

Archiv Linksfraktion - Antrag - Drucksache Nr. 17/3871

Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR bekamen wegen der hohen physischen und psychischen Belastungen einen besonderen Steigerungsbetrag (1,5) für die Rente zuerkannt. Dieser Anspruch wird heute in der Bundesrepublik nicht mehr anerkannt. Die Bundesregierung soll eine gerechte Regelung vorlegen.

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Gerechte Lösung für die rentenrechtliche Situation von in der DDR Geschiedenen

Archiv Linksfraktion - Antrag - Drucksache Nr. 17/3872

In der DDR gab es keinen Versorgungsausgleich bei Scheidung. Wer wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Karriereförderung des Ehepartners nicht berufstätig war, konnte sich mit geringen Beiträgen freiwillig versichern. Dies findet heute keine Anerkennung mehr. Eine Einbeziehung in den Versorgungsausgleich erfolgt aber erst für Scheidungen ab 1992. Beides führt bei vielen Frauen zu Altersarmut.

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Gerechte Versorgungslösung für Ballettmitglieder in der DDR

Archiv Linksfraktion - Antrag - Drucksache Nr. 17/3873

Tänzerinnen und Tänzer erhielten in der DDR bei Ausscheiden auf Dauer eine berufsbezogene Zuwendung. Diese sollte einen Ausgleich darstellen, wenn die Betroffenen in einen neuen Beruf oder eine andere Tätigkeit wechseln mussten. Dieser Anspruch wurde per 1. Januar 1992 ersatzlos gestrichen. Die Bundesregierung soll eine gerechte Regelung vorlegen.

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Regelung der Ansprüche der Bergleute der Braunkohleveredlung

Archiv Linksfraktion - Antrag - Drucksache Nr. 17/3874

Beschäftigten der Braunkohleveredlung wurde in der DDR wegen der starken gesundheitlichen Belastungen eine zusätzliche Altersversorgung unter dem Begriff "bergmännische Tätigkeit unter Tage gleichgestellt" gewährt. Dieser Anspruch wird Betroffenen aus Borna/Espenhain bei einem Renteneintritt nach dem 31. Dezember 1996 verwehrt. Die Bundesregierung soll eine sozial gerechte Regelung treffen.

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Beseitigung von Rentennachteilen für Zeiten der Pflege von Angehörigen in der DDR

Archiv Linksfraktion - Antrag - Drucksache Nr. 17/3875

Wer in der DDR Angehörige gepflegt hat, bekam dafür Zeiten für die Altersversorgung zuerkannt. Diese Regelung findet für diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen sind bzw. noch gehen, keine Anwendung mehr, was zu Renteneinbußen führt. Auch Eltern von impfgeschädigten Kindern sind betroffen. Die Bundesregierung soll das Problem über den so genannten Lückenausgleich lösen.

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Rentenrechtliche Lösung für Land- und Forstwirte, Handwerker und andere Selbständige sowie deren mithelfende Familienangehörige aus der DDR

Archiv Linksfraktion - Antrag - Drucksache Nr. 17/3876

Für kleine Unternehmen und ihre Familienangehörigen bestand in den frühen DDR-Jahren keine Versicherungspflicht. Gleichwohl wurden die Zeiten ihrer Selbständigkeit rentenwirksam. Diese Regelung galt maximal bis zum 31. Dezember 1996. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten wieder als Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit anerkennt.

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Rentenrechtliche Anerkennung von zweiten und vereinbart verlängerten Bildungswegen sowie Forschungsstudien und Aspiranturen in der DDR

Archiv Linksfraktion - Antrag - Drucksache Nr. 17/3877

Ein zweiter Bildungsweg oder ergänzende Bildungsstufen wurden in der DDR auch absolviert, indem die Betreffenden zeitweilig aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Außerdem gab es vereinbarte verlängerte Bildungswege, zum Beispiel für Leistungssportler. Diese Zeiten wurden rentenwirksam, was aber nur maximal bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt wurde. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten wieder als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit anerkennt.

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Rentenrechtliche Anerkennung von DDR-Regelungen für ins Ausland mitgereiste Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie von im Ausland erworbenen Ansprüchen

Archiv Linksfraktion - Antrag - Drucksache Nr. 17/3878

Ehepartnerinnen oder -partner von Personen, die dienstlich ins Ausland gesandt wurden, konnten dort oft keine berufliche Tätigkeit ausüben. Diese Zeiten wurden jedoch rentenwirksam. Auch bei Menschen, die auf Dauer in die DDR kamen, wurde die Berufstätigkeit im Heimatland für die Rente anerkannt. Beide Regelungen wurden nach dem 31. Dezember 1996 ersatzlos gestrichen. Diese Zeiten sollen wieder rentenrechtlich anerkannt werden.

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Rentenrechtliche Anerkennung aller freiwilligen Beiträge aus DDR-Zeiten

Archiv Linksfraktion - Antrag - Drucksache Nr. 17/3879

Versicherte konnten in der DDR für Zeiten der Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit zum Beispiel zur Kindererziehung freiwillige Beiträge in geringer Höhe (3 bis 12 Mark) zahlen und waren damit rentenversichert. Diese Regelung fiel mit der Rentenüberleitung ersatzlos weg. Diese Zeiten sollen wieder als rentenrechtlich wirksam anerkannt werden.

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Befristetes System "sui generis" für die Beseitigung des Versorgungsunrechts bei den Zusatz- und Sonderversorgungen der DDR

Archiv Linksfraktion - Antrag - Drucksache Nr. 17/3880

In der DDR gab es neben der Rente aus der Sozialversicherung Zusatzversorgungen zum Beispiel für die wissenschaftliche, medizinische, technische und künstlerische Intelligenz oder die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, außerdem Sonderversorgungssysteme für die Sicherheitsorgane. Die Ansprüche daraus wurden zu großen Teilen liquidiert. Über ein befristetes System "sui generis" soll das Versorgungsunrecht beseitigt werden.

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