Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen des PSPP-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020
Im Mai 2020 hatte das BVerfG geurteilt, dass EZB und EuGH bei der Auflage und Beurteilung des Anleiheankaufprogramms PSPP außerhalb ihrer Befugnisse (Ultra-vires) gehandelt hätten. Obwohl der Konflikt um PSPP politisch rasch beigelegt wurde, leitete die EU-Kommission im Juni 2021 deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Dieses wurde am 2.12.21 zwar wieder eingestellt, die Begründung des Beschlusses ist aber von erheblicher Brisanz für die deutsche Verfassungsordnung.
