Neubescheidung von Anträgen auf Leistungen nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigung in einem Ghetto („Ghettorenten“) und Anwendung eines weiten Ghettobegriffs
Das Bundessozialgericht hat im Frühjahr 2020 entschieden, dass bei Anträgen auf sog. Ghettorenten eine weite Definition des Begriffs Ghetto anzuwenden sei. Anzuerkennen seien auch Anträge von Personen, die in ghetto-ähnlichen Bedingungen gelebt haben. DIE LINKE fordert eine rasche Prüfung von Anträgen, die in der Vergangenheit wegen vermeintlich fehlenden Ghettoaufenthaltes abgelehnt worden sind.