Beschlagnahme von sogenannten Feindeslisten und Ermittlungen nach § 126a StGB
Mit dieser Anfrage soll die Auswirkungen der seit 2021 bestehenden Strafbarkeit von Feindeslisten erfragt werden. Außerdem geht es um die Anwendung der Sozialadäquanzklausel, mit welcher Journalist*innen und antifaschistische Recherche eigentlich von der Strafverfolgung ausgenommen werden sollten und um die Abfrage der in den vergangenen Monaten aufgefundenen Feindeslisten.