Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Zwangsräumung)
Während der COVID-19-Pandemie, in denen Menschen zur Vermeidung von Ansteckungen zu Hause bleiben sollen, ist die eigene Wohnung ein unerlässlicher Schutzraum für die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer. Damit niemand sein Zuhause verliert, müssen Zwangsräumungen für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen werden. Das Zwangsräumungsmoratorium gilt auch für Gewerbetreibende, soziale und kulturelle Einrichtungen.